Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen
Der Integrationsfachdienst [IFD] für hörbehinderte Menschen ist zuständig für die Region Südhessen, wenn der Arbeitsplatz sich in Darmstadt oder in den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Bergstraße oder Odenwald befindet. Wir arbeiten eng mit den regionalen Integrationsfachdiensten zusammen.
Die Beratung kann sowohl in Gebärdensprache als auch in Lautspache erfolgen.
Für wen ist der IFD zuständig?
- Für Menschen mit Hörbehinderung bei allen Fragen zu ihrer Arbeit
- Für Arbeitgeber/-innen die Menschen mit Hörbehinderung beschäftigen
Was bieten wir an?
- Beratung bei allen Fragen zum Thema Arbeitsplatz und Hörschädigung
- Beratung des Arbeitgebers zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung
- Beratung zu Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen
- Beratung bei Problemen und Konflikten am Arbeitsplatz
- Beratung bei Über- bzw. Unterforderung
- Beratung bei persönlichen Krisen
Wie erhalte ich Unterstützung durch den IFD?
- Wenden Sie sich an die Kolleginnen in unsere Beratungsstelle
Wer bezahlt die Unterstützung durch den IFD?
Die Finanzierung der Leistungen des IFD erfolgt durch das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen und die Träger der beruflichen Rehabilitation wie Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung und Berufsgenossenschaften. Unsere Beratungen sind gemäß SGB IX §196 kostenfrei.
Anschrift
Integrationsfachdienst für Hörbehinderte
für die Region Südhessen
im Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V.
Rheinstraße 94-96a
64295 Darmstadt
Kontakt
Simone Rabea Döring
0 61 51 / 27 10 – 97
doering.simone-rabea@bwhw.de
Valentina Holynskyj
0 61 51 / 27 10 – 77
holynskyj.valentina@bwhw.de